🎡 Kirchweih-Programm 2025
📅 Freitag, 05.09.2025
- 15:00 Uhr – Vergnügungspark am Festplatz (mit Sonderpreisen zur Eröffnungsstunde)
- 19:00 Uhr – Eröffnung des Bürgerschießens mit kleinem Umtrunk im Schützenhaus
(Schießstätte: ehemaliges Gasthaus Stern) - 19:30 Uhr – Kerm-Festspiele Mixed Music 🎶
👉 Einlass ab 19:30 Uhr nur mit Personalausweis (Minderjährige nach gesetzlichen Bestimmungen)
👉 Eintritt: 2 €
📅 Samstag, 06.09.2025
- 14:00 Uhr – Vergnügungspark am Festplatz
- 16:30 Uhr – Ausgrabung der Kerm am Festzelt – anschließend Kerm-Predigt
- 18:00 Uhr – Bürgerschießen
- 19:30 Uhr – BAND ZERO 🎸
👉 Einlass ab 19:30 Uhr nur mit Personalausweis (Minderjährige nach gesetzlichen Bestimmungen)
👉 Eintritt: 5 €
📅 Sonntag, 07.09.2025
- 10:00 Uhr – Kirchweihgottesdienst in der St. Jakob Kirche – anschließend Spaziergang zum Festzelt
- 11:30 Uhr – Mittagstisch im Festzelt 🍽️
- 13:00 Uhr – Vergnügungspark am Festplatz
- 14:00 Uhr – Kirchweihumzug mit der Blaskapelle „Die Bibergauer“ zum Festzelt
(Aufstellung am Schloss) - 15:00 Uhr – Bürgerschießen
- 15:00 Uhr – We will Party you mit DUO Le.cker – Ausklang der Kirchweih im Festzelt
👉 Eintritt frei, nur mit Personalausweis (Minderjährige nach gesetzlichen Bestimmungen)
📅 Montag, 08.09.2025
- 14:00 Uhr – Vergnügungspark am Festplatz: Kindernachmittag mit ermäßigten Preisen 🎠
- 18:00 Uhr – Schützenumzug, Abholung des Bürgerkönigs 👑
- 19:00 Uhr – Standkonzert am Feuerwehrhaus mit der Blaskapelle „Die Bibergauer“ 🎺
- 20:00 Uhr – Königsproklamation am Feuerwehrhaus
- 21:00 Uhr – Eingrabung der Kirchweih durch die Burschenschaft am Feuerwehrhaus
📅 Dienstag, 09.09.2025
- 18:30 Uhr – 40 Jahre Jubiläumsübung der Jugendfeuerwehr am Festplatz 🚒
ℹ️ Hinweise zur Kirchweih
Wir wünschen allen Gästen und Helfern eine wundervolle Kirchweihzeit – wir freuen uns auf euch! 🎉
Einlassregelung:
- Kinder dürfen in Begleitung ihrer Eltern teilnehmen
- 14–15 Jahre: alleine bis 22 Uhr, danach nur mit Eltern
- 16–17 Jahre: alleine bis 24 Uhr, danach nur mit Eltern oder mit „Muttizettel“
- Personalausweis ist unaufgefordert an der Kasse vorzuzeigen
- Eltern haften für ihre Kinder